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Impressum

Rechtliche Hinweise

GEFCO Deutschland GmbH

Die GEFCO Deutschland GmbH mit Sitz in Mörfelden-Walldorf ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der GEFCO S.A. 

20-22 rue Jean Jaurès  CS40060
92815 Puteaux Cedex
Tel.: + 33 (0)1 49 05 21 21

Handelsregister: RCS Nanterre n° 542 050 315 00 481

Die GEFCO Deutschland GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Darmstadt unter HRB 52157. 
Geschäftsführer: Frank Erhardt, Pierre-Jean Lorrain. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Thomas Carré. 
VAT: DE811122082 

Unternehmenszentrale

64546 Mörfelden-Walldorf

CREDITS

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Wichtig

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Sales und Marketing GEFCO
77/81, rue des Lilas d’Espagne 
92402 Courbevoie Cedex
Tel.: + 33 (0)1 49 05 21 21

Spielregeln der Zusammenarbeit

An alle Subunternehmer

Die GEFCO Deutschland GmbH kooperiert seit längerer Zeit im Bereich Transport und Logistik mit der chemischen Industrie. Auf Wunsch unserer Kundschaft sowie aus eigenem Bestreben haben wir uns entschlossen, in unserem Unternehmen SQAS (Safety Quality Assessment System) einzuführen, um zu gewährleisten, dass unsere Transporte unter Beachtung der Aspekte Qualität, Sicherheit, Gesundheit und Umwelt durchgeführt werden.

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit müssen zukünftig die folgenden Vorschriften von Ihnen beachtet werden:

1. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter sollten die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
Früheres Arbeitsverhältnis
Berufserfahrung
Fähigkeiten Rechnen und Lesen
Kontaktierung des früheren Arbeitgebers
Kenntnisse der deutschen Sprache

2. Wir erwarten von Ihnen, dass nur geschultes Personal eingesetzt wird, insbesondere muss eine ADR-Bescheinigung vorliegen und eine Fahrerschulung in defensivem Fahren.

3. Fehlverhalten des Fahrpersonals und disziplinarische Maßnahmen müssen aufgezeichnet werden.

4. Wir bitten Sie bei der Auswahl von neuen Fahrzeugen und Equipment sowohl die geltenden gesetzlichen Vorschriften als auch die Kundenanforderungen zu berücksichtigen.

5. Zwischen den gesetzlich vorgegebenen Wartungsterminen sollten vorbeugende Prüfungen der Fahrzeuge und der Ausrüstung in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert werden.

6. Das Fahrzeug als auch der Fahrer sind mit der gesetzlich geforderten Schutzausrüstung auszustatten und es sollte in regelmäßigen Abständen die Vollständigkeit als auch der Zustand der Ausrüstung überprüft werden.

7. Wir bitten Sie, uns jede Abweichung in den Bereichen Gefahrgut und Arbeitssicherheit unverzüglich mitzuteilen.

8. Die Weitegabe unserer Transportaufträge an Ihre Subunternehmer ist grundsätzlich nur mit Zustimmung unserer Dispositionsleitung erlaubt. Es muss auf jeden Fall beachtet werden, dass die vorliegenden Grundsätze auch von Ihren Subunternehmern erfüllt werden müssen.

9. Den Anweisungen unserer Disposition bezüglich Streckenauswahl und Abstellen der Fahrzeuge ist unbedingt Folge zu leisten.

10. Es muss ein Notfallsystem mit entsprechender Notfalltelefonnummer vorhanden sein, so dass eine durchgängige Erreichbarkeit Ihres Unternehmens gewährleistet ist.

11. Alle Unfälle, Vorfälle und Beinahe-Unfälle müssen unverzüglich unserer Dispositionsleitung mitgeteilt und schriftlich dokumentiert werden.

12. Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihr Unternehmen daran interessiert ist, das SQAS Programm einzuführen.

13. Die Bereiche Sicherheit, Qualität, Gesundheitsschutz und Umweltschutz müssen regelmäßig überprüft und gefördert werden. Dieser Vorgang sollte schriftlich dokumentiert werden.

Wir erlauben uns, die Realisierung der o.g. Vorschriften in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Durch Unterschrift dieser Grundlagen und durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Fragebogens für Subunternehmer bestätigen Sie den Erhalt und die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Vorschriften.